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Rechtsgebiet

 

Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Dies betrifft die Gestaltung und Beratung beim Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, sowie deren Änderung und Auflösung. Wir sind im Umgang mit Anspruchsgegnern und im Rahmen der Prozessführung vor den Arbeitsgerichten nicht nur bei Kündigungsschutzprozessen, sondern auch in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen tätig.

 

Weiterführende Links:

Bundesarbeitsgericht
Arbeitsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch


 

 

 

 

 

 

 

 

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